Grunderwerbsteuer in Österreich: Satz und Berechnung
Stand: Oktober 2026 · allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung
Wer in Österreich eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kauft, zahlt neben dem Kaufpreis die Grunderwerbsteuer. Sie ist der größte Posten der Kaufnebenkosten. Hier steht, wie sie sich berechnet und was zusätzlich anfällt.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Beim Kauf beträgt die Grunderwerbsteuer in der Regel 3,5 % der Gegenleistung, meist also des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 10.500 Euro.
Bei Übertragungen innerhalb der Familie, etwa bei Schenkung oder Erbschaft, gelten gestaffelte und niedrigere Sätze. Welcher Wert dann zugrunde liegt, klärt der Notar oder der Rechtsanwalt, der den Vertrag errichtet.
Grundbucheintragung: die zweite Gebühr
Damit Sie als Eigentümer eingetragen werden, fällt zusätzlich die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht an, üblicherweise 1,1 % der Bemessungsgrundlage. Wird der Kauf mit einem Kredit finanziert, kommt meist die Eintragung eines Pfandrechts für die Bank hinzu, mit eigener Gebühr.
Was beim Kauf noch dazukommt
- Vertragserrichtung durch Notar oder Rechtsanwalt, meist ein bis drei Prozent des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer
- Maklerprovision, wenn ein Makler beauftragt wurde (siehe Ratgeber Maklerprovision)
- Kosten für Finanzierung und Bewertung, falls ein Kredit aufgenommen wird
- Einmalige Kosten für Umzug, Renovierung oder Ausstattung
Als grobe Orientierung ergeben die Nebenkosten zusammen häufig sieben bis zehn Prozent des Kaufpreises. Planen Sie dafür Eigenmittel ein.
Tipp für die Planung
Rechnen Sie vor der Suche mit dem Kaufpreis plus Nebenkosten, nicht nur mit dem Preis aus dem Inserat. Aktuelle Befreiungen, Förderungen und Sonderregeln ändern sich: Lassen Sie sich vor der Unterschrift von Notar oder Steuerberater bestätigen, welche Sätze für Ihren Kauf gelten.
Beispielrechnung: Kauf für 300.000 Euro
- Grunderwerbsteuer 3,5 %: 10.500 Euro
- Eintragung des Eigentumsrechts 1,1 %: 3.300 Euro
- Vertragserrichtung durch Notar oder Rechtsanwalt, angenommen 1,5 % plus Umsatzsteuer: rund 5.400 Euro
- Maklerprovision, wenn der Käufer sie trägt, 3 % plus Umsatzsteuer: 10.800 Euro
Zusammen sind das etwa 30.000 Euro oder rund zehn Prozent des Kaufpreises. Ohne Makler sind es etwa 19.000 Euro. Die Beträge sind ein Beispiel mit Annahmen: Honorare und Provisionen werden individuell vereinbart und können abweichen.
Wer zahlt und wann wird gezahlt?
Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt. Der Notar oder Rechtsanwalt, der den Vertrag errichtet, berechnet die Steuer, meldet den Vorgang dem Finanzamt und führt den Betrag in der Regel über sein Treuhandkonto ab. Sie überweisen daher die Nebenkosten meist gemeinsam mit dem Kaufpreis auf das Treuhandkonto.
Typische Fehler bei der Kostenplanung
- Nur mit dem Kaufpreis aus dem Inserat rechnen und die Nebenkosten vergessen
- Die Nebenkosten mitzufinanzieren, ohne dass Eigenmittel vorhanden sind
- Den Kauf zu unterschreiben, bevor Finanzierung und Kosten schriftlich bestätigt sind
- Sonderregeln anzunehmen, ohne sie vom Notar bestätigen zu lassen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Österreich?
Beim Kauf beträgt sie in der Regel 3,5 % der Gegenleistung, meist des Kaufpreises. Bei bestimmten Übertragungen innerhalb der Familie gelten gestaffelte, niedrigere Sätze.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf?
Üblicherweise trägt sie der Käufer. Das wird im Kaufvertrag so festgehalten, der Notar oder Rechtsanwalt wickelt die Zahlung ab.
Fällt Grunderwerbsteuer auch beim Grundstückskauf an?
Ja. Sie fällt bei Wohnungen, Häusern und Grundstücken gleichermaßen an.
Kommt zur Grunderwerbsteuer noch die Grundbuchgebühr dazu?
Ja. Für die Eintragung des Eigentumsrechts fällt eine eigene Gebühr an, üblicherweise 1,1 %. Bei einer Finanzierung kommt meist die Eintragung des Pfandrechts dazu.
Gibt es Befreiungen oder Förderungen?
Es gibt Ausnahmen und zeitlich befristete Sonderregeln, die sich ändern können. Fragen Sie vor der Unterschrift Notar oder Steuerberater, was für Ihren Kauf gilt.
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